zur zeitlich begrenzten
Aufbewahrung und dem Transport
aus- oder abgebrochener Zähne
bzw. Zahnfragmente bis zur
Reimplantation.
Herst. ArtNr. 81.00
Aufbewahrung und dem Transport
aus- oder abgebrochener Zähne
bzw. Zahnfragmente bis zur
Reimplantation.
Herst. ArtNr. 81.00