AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von multi-com GmbH & Co. KG
(Lieferung)

1. Geltungsbereich

a) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen der multi-com GmbH & Co. KG (im Folgenden: „Verkäuferin“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit ihren Vertragspartnern (im Folgenden: „Käufer“). Sie gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin erfolgen ausnahmslos aufgrund dieser Bedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die Verkäuferin mit ihren Vertragspartnern über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt und sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an ihre Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Diese Bedingungen können jederzeit auf der Seite multi-com.de unter dem erreichbaren Link „AGB“ eingesehen, ausgedruckt oder gespeichert werden.

b) Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Verkäuferin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Verkäuferin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

a) Die Angebote der Verkäuferin in ihrem Online-Shop unter multi-com.de sowie in Katalogen, Werbeschreiben, E-Mails, Telefax und sonstigen Dokumenten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Es sind Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten wie Bestellungen oder Aufträgen durch den Käufer. Bestellungen oder Aufträge kann die Verkäuferin innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

b) Das Warenangebot im Online-Shop der Verkäuferin richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen sind.

c) Bei Angeboten der Verkäuferin in ihrem Online-Shop gilt zudem Folgendes: Sobald der Käufer im Online-Shop der Verkäuferin durch Klicken des entsprechenden Buttons Waren in dem dortigen elektronischen Warenkorb gesammelt hat, kann er diese durch Klicken des Buttons „Weiter zur Kasse“ bestellen. Durch anschließendes Klicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer ein verbindliches Angebot gegenüber der Verkäuferin zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb angezeigten Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Käufer in der Bestellmaske des Online-Shops durch Setzen der entsprechenden Bestätigungshaken bestätigt hat, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Nach Abgabe und Übermittlung des Angebots erhält der Käufer eine automatisch generierte Empfangsbestätigung seitens der Verkäuferin. Diese Empfangsbestätigung stellt nicht die Annahme des Angebots des Käufers dar, sondern dokumentiert, dass das Angebot bei der Verkäuferin eingegangen ist. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Verkäuferin berechtigt, das Angebot des Käufers innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei der Verkäuferin anzunehmen. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Verkäuferin die Annahme fristgemäß in geeigneter Form (z. B. durch eine Auftragsbestätigung) erklärt oder die Ware an den Käufer ausliefert.

d) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäuferin und Käufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Verkäuferin vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

e) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern der Verkäuferin sind die Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

f) Angaben der Verkäuferin zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z. B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Teilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

3. Preise, Zahlung, Versandkosten, Mahnung und Verzug

a) In den Preisen der Verkäuferin im Online-Shop (multi-com.de) sowie in Katalogen, Werbeschreiben, E-Mails, Faxschreiben und sonstigen Dokumenten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Mehr- oder Sonderleistungen sowie Zollgebühren bei Exportlieferungen werden gesondert berechnet.

b) Die Verkäuferin ist bei bereits geschlossenen Verträgen berechtigt, etwaige Kostensteigerungen im Rahmen ihres Warenbezuges in Höhe der bei ihr bezüglich der Bestellung des Käufers entstehenden tatsächlichen Mehrkosten im Rahmen einer entsprechenden Preiserhöhung an den Käufer weiterzugeben. Dies gilt nur, wenn die bestellte Ware erst nach mehr als vier Monaten ab Vertragsschluss geliefert werden soll. Die Kostensteigerungen wird die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers nachweisen. Hiervon unberührt bleibt die Vorschrift des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage).

c) Für Bestellungen, die unter 150,00 EUR ohne Mehrwertsteuer liegen, berechnet die Verkäuferin eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale von 6,50 EUR innerhalb Deutschlands. Darüber hinaus erfolgt die Lieferung kostenfrei. Bezüglich etwaiger Kosten für einen versicherten Versand sowie für Lieferungen ins Ausland trifft die Verkäuferin jeweils eine gesonderte Regelung.

d) Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Verkäuferin. Die möglichen Zahlungsarten werden dem Käufer im Rahmen des Bestellvorgangs über den Online-Shop der Verkäuferin angezeigt. Die Verkäuferin behält sich vor, im Einzelfall mit dem Käufer individuell eine Lieferung nur gegen Vorkasse zu vereinbaren.

e) Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p. a. zu verzinsen. Ferner berechnet die Verkäuferin für jede auf die Erstmahnung folgende weitere Mahnung eine Pauschale von 5,00 EUR. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

f) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt auch, wenn der Käufer Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht.

g) Die Verkäuferin ist auch nach Vertragsschluss berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Verkäuferin durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen) gefährdet wird.

4. Lieferung, Lieferzeit und Warenverfügbarkeit

a) Von der Verkäuferin in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

b) Die Verkäuferin kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Käufers – vom Käufer eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen der Verkäuferin gegenüber nicht nachkommt.

c) Die Verkäuferin haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Verkäuferin die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Verkäuferin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten.

d) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dem Käufer dies zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn

  • die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist
  • die Lieferung der bestellten Ware sichergestellt ist
  • dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Verkäuferin erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit)

e) Gerät die Verkäuferin mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

5. Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang und Abnahme

a) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Verkäuferin in Ahrensburg, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet die Verkäuferin auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

b) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Verkäuferin.

c) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Verkäuferin noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die Verkäuferin dies dem Käufer angezeigt hat.

6. Gewährleistung, Sachmängel

a) Sämtliche Ansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen (einschließlich vertraglicher und konkurrierender außervertraglicher Schadensersatzansprüche) verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung oder – soweit eine Abnahme erforderlich ist – ab der Abnahme. Dies gilt nicht bei Arglist, Vorsatz, groben Verschulden, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, Verletzung einer Kardinalpflicht oder Übernahme einer Garantie sowie bei Ansprüchen auf Ersatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Unter Kardinalpflichten sind hierbei solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Für Ansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

b) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn der Verkäuferin nicht binnen fünf Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge der Verkäuferin nicht binnen fünf Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. War der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der Verkäuferin ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die Verkäuferin zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Verkäuferin die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

c) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Verkäuferin nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

d) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Verkäuferin, kann der Käufer unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

7. Urheberrechte

a) Die von der Verkäuferin gelieferten Waren sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Verkäuferin ist es auch nicht gestattet, die Ware oder Teile daraus auf fotomechanischem oder sonstigem Wege zu vervielfältigen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen vorzunehmen.

Ebenfalls sind die Inhalte der Website der Verkäuferin urheberrechtlich geschützt. Der Inhalt dieser Website darf ohne ausdrückliche Zustimmung der Verkäuferin nicht reproduziert oder unter Verwendung elektrischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder in sonstiger Weise verwertet werden, soweit das Urheberrecht dies nicht ausdrücklich erlaubt. Eine unerlaubte Nutzung kann gegen geltende Gesetze, einschließlich geltender Urheber und Markenrechte verstoßen.

8. Haftung

a) Die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.

b) Die Verkäuferin haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

c) Soweit die Verkäuferin gemäß Nr. 8 b) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Verkäuferin bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

d) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

e) Soweit die Verkäuferin technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

f) Die Einschränkungen dieser Nr. 8 gelten nicht für die Haftung der Verkäuferin wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Eigentumsvorbehalt

a) Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der an den Käufer gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt der Lieferung gesicherten Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung vor.

b) Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Für diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum der Verkäuferin an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die Verkäuferin ab.

c) Der Käufer ist nicht berechtigt, vor der vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware diese an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer hat die Verkäuferin gegenüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die der Verkäuferin gehörenden Waren erfolgen.

10. Datenschutz

Der Käufer ermächtigt die Verkäuferin, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten, zu speichern, auszuwerten und zu nutzen. Die Verkäuferin verpflichtet sich dabei, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sofern der Käufer seine Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß erfüllt, dürfen seine Daten an eine Kreditschutzorganisation übermittelt werden.

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Verkäuferin kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern oder ergänzen, sofern dies für den Käufer nicht unzumutbar ist. Die Verkäuferin teilt dem Käufer Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit und wird den Zugang zu einer neuen Fassung ermöglichen. Sofern sich der Käufer mit der Änderung oder Ergänzung nicht einverstanden erklärt, muss der Käufer seinen Einwand innerhalb von 21 Tagen nach Hinweis und verschafftem Zugang mitteilen. Andernfalls hat sich der Käufer mit der Neufassung einverstanden erklärt. Auf die vorbezeichnete Bedeutung und die Bedeutung der Widerspruchsfrist wird der Käufer durch die Verkäuferin im Rahmen der Benachrichtigung seines Widerspruchsrechts hingewiesen.

12. Gerichtsstand und Rechtswahl

a) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen gemäß diesen AGB gilt Ahrensburg bei Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand.

b) Für das Vertragsverhältnis zwischen der Verkäuferin und dem Käufer und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 
Stand: 01. Juli 2023

Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
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